In den zurückliegenden Monaten hat sich die Redaktion des WEISSEN RINGS intensiv mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beschäftigt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind mehr als beunruhigend. So ist das Gesetz bei Betroffenen einer Straftat weitgehend unbekannt. Viel zu wenige Gewaltopfer stellen einen Entschädigungsantrag. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Anerkennungs- und Ablehnungsquoten. Gewaltopfer empfinden die Verwaltungsverfahren als unsensibel, belastend und vielfach sogar als retraumatisierend.
Mit Blick auf die Rechercheergebnisse der Fallzahlen aus dem Jahre 2021 im Saarland, gingen die Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS und der Landesvorsitzende des Saarlandes, Jürgen Felix Zeck, über dpa mit dem Thema an die Öffentlichkeit. In den Printmedien, den Sozialen Medien und im Hörfunk wurde berichtet.
Um eine Verbesserung für alle Beteiligten zu erreichen, fand hierzu ein erstes Gespräch mit dem Sozialminister, Dr. Magnus Jung, im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, statt. Für das Landesamt für Soziales nahmen dessen Direktor, Stefan Funck, und eine Mitarbeiterin, Eva Fiebel, an der Besprechung teil. Der WEISSE RING wurde von dem Landesvorsitzenden Jürgen Felix Zeck, seinem Stellvertreter, Peter Becker, und dem stellvertretenden AS-Leiter Saarbrücken, Gerhard Ruloff, vertreten.
Der Landesvorsitzende hatte den Minister für Soziales im Vorfeld der Besprechung über die OEG-Rechercheergebnisse schriftlich informiert. Seinem Schreiben fügte er die sozialrechtlichen Forderungen des WEISSEN RINGS zur Verbesserung der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten bei, ebenso wie Anregungen für eine effektivere Aufklärung und den Umgang mit Betroffenen.
In den Mittelpunkt dieses ersten Gespräches rückte schnell das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV), das am 01.01.2024 in Kraft treten und das derzeitige OEG ablösen wird. Mit der Umsetzung ist das Landesamt für Soziales derzeit stark gebunden. Thematisiert wurde unter anderem die erwartete Steigerung der Anträge nach dem neuen Gesetz und das Fallmanagement als neue und eigenständige Leistung im Sozialen Entschädigungsrecht. Zur Unterstützung der Antragstellenden soll zukünftig ein Fallmanager eingesetzt werden. Erwähnt wurde auch die zwischenzeitlich von den Bundesländern beschlossene einheitliche Beschulung der Bediensteten.
Der WEISSE RING Saarland hat seine Unterstützung angeboten und die Einrichtung eines Arbeitskreises mit anderen sozialen Akteuren angeregt. Der Minister schloss einen solchen zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr nicht aus. Die Gespräche werden fortgesetzt.