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Saarland
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Schlusslicht Saarland – Keine staatliche Hilfe für Gewaltopfer in mehr als 60 Prozent der Fälle.

WEISSER RING: Höchste Ablehnungsquote im Bundesvergleich 2021. Wer als Gewaltopfer Hilfe braucht, sollte besser nicht auf eine Unterstützung durch das Saarland vertrauen! Deutlich mehr als die Hälfte der Anträge auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz hat das Landesamt für Soziales im vergangenen Jahr abgelehnt.

Mit 61,9 Prozent hat das Saarland damit den schlechtesten Wert im Bundesvergleich, wie aus der Dokumentation des WEISSEN RINGS hervorgeht, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. „Das ist äußerst besorgniserregend!“, sagt Jürgen Felix Zeck, Landesvorsitzender des WEISSEN RINGS im Saarland. „Wir müssen dafür kämpfen, dass die Zahl der Ablehnungen sinkt. Opfer müssen zu ihrem Recht kommen.“ Gerade mal ein Viertel der Anträge wurde im vergangenen Jahr anerkannt (25,2 Prozent). Die verbleibenden rund 13 Prozent bekamen vom Amt den Stempel „erledigt aus sonstigen Gründen“. Solche Gründe sind zum Beispiel die Übertragung des Falls in ein anderes Bundesland, der Tod des Antragstellenden oder die Rücknahme des Antrags durch den Betroffenen. „Was Gewaltopfer erleben, die staatliche Hilfe beantragen, sind oft sehr lange Verfahren. Im Saarland gibt es gerade mal zwei Mitarbeiter im Amt und viel zu wenige Gutachter und Gutachterinnen. Es bräuchte hier mehr Verantwortliche, um die Verfahren zu beschleunigen, damit Betroffene sich nicht wieder lange mit dem Erlebten auseinandersetzen müssen. Das würde die Zahl der Rücknahmen sicher reduzieren“, sagt Zeck. Mit dem 1976 verabschiedeten Opferentschädigungsgesetz (OEG) verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten, wie etwa Körperverletzung, häusliche Gewalt oder sexueller Missbrauch, zu unterstützen. Sie sollen vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen durch die Tat geschützt werden, der Staat soll laut Gesetz zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Die Entscheidung über die Anträge liegt bei den Ämtern auf Landesebene. Wie das OEG in der Praxis umgesetzt wird, hat die Redaktion des WEISSEN RINGS analysiert und im Juni im Magazin „Forum Opferhilfe“ und online unter www.forum-opferhilfe.de/oeg veröffentlicht. Die Ergebnisse zeichnen ein erschütterndes Bild.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

1. Viel zu wenige Gewaltopfer stellen einen Entschädigungsantrag. Das Gesetz ist weitgehend unbekannt.

2. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Anerkennungs- und Ablehnungsquoten.

3. Gewaltopfer empfinden die Verwaltungsverfahren als unsensibel, belastend und vielfach sogar als retraumatisierend.

„2021 war ein sehr schlechtes Jahr für Opfer, die von Gewalt betroffen waren. Das OEG ist ein gutes Gesetz, aber der Staat hält sein Hilfsversprechen nicht. Die Unterstützung kommt nicht bei den Betroffenen an“, ordnet der Bundesvorsitzende des WEISSEN RINGS Prof. Jörg Ziercke die Gesamtlage für ganz Deutschland ein. Vor allem brauche es jetzt einen Kulturwandel in den Ämtern: „Die Behörden müssen auf Anerkennung prüfen, nicht auf Ablehnung. In Deutschland muss der Leitsatz gelten: Im Zweifel für das Opfer!“ Das unterstützt auch der saarländische Landesvorsitzende Jürgen Felix Zeck und ergänzt: „Ich werde weiter das Gespräch mit der Landesregierung suchen, damit sich hier endlich etwas ändert.“

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